Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 20.03.1990 - 27 Ca 14/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4245
ArbG Berlin, 20.03.1990 - 27 Ca 14/90 (https://dejure.org/1990,4245)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 20.03.1990 - 27 Ca 14/90 (https://dejure.org/1990,4245)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 20. März 1990 - 27 Ca 14/90 (https://dejure.org/1990,4245)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,4245) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1 Abs. 2; BGB §§ 1356 Abs. 2 1360
    Kündigung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ehepartner; Scheidung; Ehevertragspartner

Papierfundstellen

  • BB 1990, 1845
  • DB 1990, 1422
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.09.1961 - 2 AZR 428/60

    Allgemeiner Kündigungsschutz - Leitende Personen - Betriebsleiter -

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.03.1990 - 27 Ca 14/90
    Ähnlich wie beim Alter eines Menschen (vgl. dazu BAG v. 28.09.1961 AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung) ist diese Eigenschaft jedoch grundsätzlich gerade kein personenbedingter Kündigungsgrund.
  • BGH, 09.05.1984 - VIII ZR 47/83

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages -

    Auszug aus ArbG Berlin, 20.03.1990 - 27 Ca 14/90
    Diese Genehmigung wirkt entgegen der sonstigen Voraussetzung, daß bei fristgebundenen Prozeßhandlungen sämtliche Prozeßvoraussetzungen bei Fristablauf vorliegen müssen, auf den Zeitpunkt der zunächst vollmachtslosen Handlung zurück (vgl. dazu im einzelnen nur BGH VersR 1984, 781, 782).
  • ArbG Kaiserslautern, 16.02.1977 - 4 Ca 338/76
    Auszug aus ArbG Berlin, 20.03.1990 - 27 Ca 14/90
    a) Entgegen der Ansicht des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 16.02.1977 (Aktenzeichen 4 Ca 338/76 ARSt 1978, S. 70 f., Nr. 67) sind Ehe- und Arbeitsverhältnis getrennt voneinander zu betrachten.
  • BAG, 09.02.1995 - 2 AZR 389/94

    Personen- und betriebsbedingte Kündigung - Beweislast für Bestehen eines

    Ohne konkrete nachteilige Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis ist die Zerrüttung bzw. das Scheitern der Ehe für die Frage der sozialen Rechtfertigung der Kündigung ohne Aussagekraft (so zutreffend ArbG Berlin Urteil vom 20. März 1990 - 27 Ca 14/90 - EzA § 1 KSchG Personenbedingte Kündigung Nr. 4; ArbG Siegburg Urteil vom 8. Juli 1986 - 4 Ca 2611/85 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 17).
  • LAG Berlin, 29.04.1991 - 9 Sa 9/91

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Bei Dauerschuldverhältnissen hat indessen die Anpassung der Vertragspflichten an die veränderten Umstände grundsätzlich durch eine Kündigung zu erfolgen (vgl. BGH, DB 1979, 352; Larenz aaO., S. 393; siehe auch ArbG Berlin vom 20.03.1990, BB 1990, 1845 ).
  • LAG Hessen, 23.06.1999 - 2 Sa 1853/98

    Unwirksamkeit einer Kündigung im Rahmen eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht